Die gesetzgeberische Umsetzung des nichtfinanziellen Berichts ist Teil der Verpflichtungen der Ukraine im Hinblick auf die angestrebte europäische Integration. Die österreichischen Erfahrungen mit der Verankerung der Anforderungen der RL 2013/34/EU und der RL 2014/95/EU im UGB können dabei ein Vorbild für die Umsetzung von NFR/CSR in der Ukraine sein.