Egal ob Weihnachten, Ostern oder Neujahr: Beinahe in allen Ländern werden besondere Anlässe als Feiertage gesetzlich festgelegt. Das Zitat "andere Länder, andere Sitten" gilt aber gerade bei einem Vergleich zwischen dem österreichischen Feiertagsrecht und dem Feiertagsrecht osteuropäischer sowie zentralasiatischer Staaten. Dass besondere Tage, wie der Mittsommertag, der Nationalflaggentag, der Muttertag, der Frauentag, der Siegestag oder gar der Tag der Hauptstadt als Feiertage festgelegt werden, ist keine Seltenheit. Die Unterschiede und Besonderheiten der jeweiligen Feiertagsstatuten waren Anlass für den gegenständlichen Artikel.