Der VW-Abgasskandal ist derzeit in aller Munde und hat mittlerweile auch den EuGH erreicht, der sich mit der Frage der internationalen Zuständigkeit beschäftigt hat. Fraglich war, wo der Deliktsgerichtsstand nach Art 7 Nr 2 EuGVVO liegt und wo sich der Schaden verwirklicht hat. Mit der kürzlich ergangenen Entscheidung gibt der EuGH nun den Geschädigten grünes Licht, Volkswagen auch in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten zu verklagen.