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Zeitausgleichsguthaben und Sanierungsplan

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/65ZIK 2024, 71 Heft 2 v. 30.4.2024

IO: § 156

AZG: § 19f

Zeitguthaben, die als solche aufgrund einer Zeitausgleichsvereinbarung iS einer anderen Verteilung der Arbeitszeit auszugleichen sind, stellen keine Entgeltansprüche dar und unterliegen nicht den Wirkungen eines Sanierungsplans.

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