Während die verunglückte (und für die praktische Anwendung nur schwer taugliche) Sonderkündigungsregel für Saisonbranchen in § 1159 ABGB aktuell den VfGH beschäftigt hat, hat der Gesetzgeber in den letzten Monaten mit der (verspäteten) Umsetzung der Transparenz-RL erneut für erhebliche Verwirrung gesorgt.
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.