Mit der B-VG-Novelle 2019 wurde das Landarbeiterrecht sowie der AN-Schutz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes übertragen. Das Landarbeitsgesetz 2021 ist das Ergebnis dieser geänderten Kompetenzlage. Obwohl neu, wird es schon jetzt als ein Meilenstein des österreichischen Landarbeitsrechts gesehen.Inhaltlich bringt das Gesetz vergleichsweise wenig Neues: neben dem Nachvollzug einiger Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts insb die Möglichkeit zur Bildung von land- und forstwirtschaftlichen AG-Zusammenschlüssen. Diese ermöglichen die gemeinsame Beschäftigung von AN. Bislang ist es in Österreich erst vereinzelt zur Bildung solcher AG-Zusammenschlüsse gekommen.