Der Beitrag setzt sich mit Problemen bei der Einführung von Leistungsentgelten auseinander und geht dabei kritisch auf eine jüngere Entscheidung des OGH ein.Der OGH unterscheidet zwischen mitbestimmungspflichtigen und mitbestimmungsfreien Leistungsentgelten. Die Entscheidung des OGH ist ebenso kritikwürdig wie die im Gesetz angelegte Unterscheidung der beiden Tatbestände.
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