AN können von 13. 10. 2021 bis 31. 12. 2021 unter gewissen Voraussetzungen erneut Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen (Phase 5). Die Phase 5 orientiert sich an den Regelungen der Phase 4 der Sonderbetreuungszeit. (FN )
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.