Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Lehrers kann entweder aufgrund des Motivs für die Beendigung oder durch die mit der Beendigung verbundenen Konsequenzen in das Recht auf Privatleben eingreifen.
Eine Beendigung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und der Vermutung mangelnder Anpassungsfähigkeit aufgrund des Alters greift in das Recht auf Privatleben ein.