Das dBVerG hat in seinem Urteil vom 5. 11. 2019 (FN ) zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (FN ) (SGB II) festgestellt, dass die dort normierten Sanktionen bei Verstößen gegen Bemühungspflichten zum Teil nicht dem deutschen Grundgesetz (FN ) entsprechen. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit die Argumentation des dBVerG auf die entsprechenden Normen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (FN ) (SH-GG) und in den Ausführungsgesetzen der Länder übertragbar sein könnte.