Mit dem Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisation der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) (FN ) wurde versucht, die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge beim PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) zu bündeln. Das Vorhaben wurde vom VfGH (FN ) aufgehoben und nunmehr vom Gesetzgeber repariert. Das Ergebnis ist das Wiederaufleben der GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) mit neuem Namen: PLB (Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge).