Der VfGH hob die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung auf die Bundesverwaltung auf und legte die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Übertragung von Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs der Sozialversicherungsträger in die staatliche Bundesverwaltung fest. Der Beitrag analysiert die verfassungsrechtlichen Hintergründe und zeigt Perspektiven für die Weiterentwicklung der Beitragsprüfung auf.