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Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 1. 1. 2019

ChecklisteAufsatzN. N.ZAS 2019/9ZAS 2019, 47 - 48 Heft 1 v. 15.1.2019

A Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

1 Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

jährliche Meldung der individuellen Beitragsgrundlagen der Arbeitnehmer (AN) an die Krankenversicherungsträger wird durch monatliche Meldung (mBGM) ersetzt

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