Normen: § 2 Abs 13 GewO
Schlagwörter:
Kollektivverträge; Kollision; Nebentätigkeit; Arbeitsverhältnisse; Geltungsbereich; Außenseiterwirkung; Betriebsübergang
Normen: § 2 Abs 13 GewO
Schlagwörter:
Kollektivverträge; Kollision; Nebentätigkeit; Arbeitsverhältnisse; Geltungsbereich; Außenseiterwirkung; Betriebsübergang