(Wr. VergnStG § 6 Abs 1) Das Halten von Warengewinnautomaten der Art von "Talismat"-Automaten (vgl. VwGH 92/17/0179 v. 21. 10. 1994 = ARD 4643/23/95), die auch mit anderer Bezeichnung, wie "Minimat", als Spielapparate anzusehen sind, unterliegt der Vergnügungssteuerpflicht. VwGH 95/17/0411, VwGH 95/17/0412 uvm v. 15.09.1995.