ABGB § 97
EO § 381
Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB setzt die Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten an der Ehewohnung voraus. Diese kann sich aus einem dinglichen Recht (Eigentum, Baurecht, Dienstbarkeit), einem obligatorischen Recht (Bestandrecht, Leihe, Genossenschaftsrecht, Dienstwohnung), einem Prekarium, einem familienrechtlichen Wohnanspruch, aber auch aus einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise (zB aus der Stellung des Gatten als Organ der KG, der die Wohnung gehört) ergeben.