§ 255 ASVG - Kann ein Versicherter seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, kann von ihm selbst bei einem „langjährigen Wohnsitz“ eine Wohnsitzverlegung gefordert werden, die ihn in die Lage versetzt, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erreichen, wenn die Wohnsitzverlegung aus medizinischen Gründen zumutbar ist. Die Lage des Wohnorts bildet ein persönliches Moment, das bei der Prüfung, ob Invalidität besteht, außer Betracht zu bleiben hat. OGH 16.04.2002, 10 ObS 385/01t.