§ 33 Abs 1 Heeresgebührengesetz 1992 (HGG):
Einzelheiten zur Wohnkostenbeihilfe als Ersatz aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehenden Kosten.
a) VwGH 27. 5. 1999, 98/11/0148 b) VwGH 27. 5. 1999, 98/11/0282 c) VwGH 27. 5. 1999, 99/11/0143