vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung Mietzinsvorauszahlung - Darlehen

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2000/205wobl 2000, 374 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 28 EStG 1988, § 983 ABGB, § 1092 ABGB:

Ein Darlehen (und keine Mietzinsvorauszahlung) ist gegeben, wenn eine vom Fortbestand des Mietvertrages losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzinsung vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!