( ASVG § 177 ) Wirbelsäulenschäden, die durch das Lenken von Baumaschinen und Baggern verursacht wurden, sind keine Berufskrankheiten.
OGH 10 Ob S 34/98t v. 27.01.1997
Gesundheitsstörungen, wie Wirbelsäulenschäden, sind selbst dann nicht die Folge einer Berufskrankheit nach § 177 Abs 1 ASVG, insbesondere nach der laufenden Nr 20 der Anlage 1 zum ASVG, wenn man in Betracht zieht, dass das Lenken von Baumaschinen insbesondere von Baggern, die Beschwerden begünstigt haben sollte.