Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 8.000 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften für alle Bundesländer festgelegt. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2004 enden.