§ 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit d und lit e EStG - Einem zunächst nur auf 5 Jahre bestellten Vorstandsdirektor einer Aktiengesellschaft ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Holdingstandort trotz Ungewissheit seiner Wiederbestellung und längerer Abwesenheiten aufgrund häufiger Dienstreisen zu operativen Konzerngesellschaften an in- und ausländischen Standorten zumutbar.
VwGH 26.05.2004, 2000/14/0207