( § 16 Abs 1 Z 6 EStG ) Mit dem Verkehrsabsetzbetrag sind bei einem Betriebsprüfer auch die Parkgebühren für einen Parkplatz beim Finanzamt, dessen Benützung nur während der Dienstzeit gestattet ist und für den keine Haftung in Zusammenhang mit der Einstellung entstehender Schäden besteht, sowie die Fahrten zwischen Wohnung und Finanzamt an Außendiensttagen, um Akten abzuholen oder zurückzubringen, abgegolten.
VwGH 24.04.2002, 96/13/0152