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Warnung; Adressat

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/142bbl 2004, 202 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 1168a ABGB

Die Warnung gem § 1168a ABGB ist grundsätzlich an den Werkbesteller zu adressieren. Wird sie gegenüber einem bauüberwachenden Architekten abgegeben, so kann auf eine zumindest schlüssige Bevollmächtigung zum Empfang vertraut werden.

OGH 29.4.2004, 2 Ob 80/04k

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