Die Anschaffung eines Notebooks zusätzlich zu einem bereits beruflich genutzten PC-Standgerät kann zu Werbungskosten führen.
Ein Lehrer hatte sich vor Jahren einen PC (Standgerät) für berufliche Zwecke angeschafft. Im Streitjahr schaffte er zusätzlich ein Notebook an. Strittig war die Absetzbarkeit der Kosten für das Notebook.