vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsaufgabe durch Verpachtung -nichts als Widersprüche

SteuerrechtRdW 2008/444RdW 2008, 484 Heft 7 v. 15.7.2008

Wird der Betrieb anlässlich einer Verpachtung aufgegeben, dann gilt das Betriebsvermögen als entnommen. Dies gilt jedoch nach dem Wartungserlass 2005 nicht für den Firmenwert: Wird der verpachtete Betrieb später veräußert, ist der auf den Firmenwert entfallende Erlös als nachträglich nicht begünstigte betriebliche Einnahme zu erfassen. Rechtsprechung und Richtlinien führen damit zu unlösbaren Widersprüchen. - Mit der Verpachtung ist der Betrieb nicht aufgegeben; nur so lassen sich die Widersprüche vermeiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!