Wird ein Miethaus abgerissen, um ein neues Miethaus zu errichten, führt dies zu Werbungskosten.
Ein Mitte des 17. Jahrhunderts erbautes vermietetes Gebäude wurde im Jahr 1995 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das alte Gebäude war zuletzt wegen Baufälligkeit weder technisch noch wirtschaftlich weiter nutzbar.