vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Absetzbarkeit der Gebäudeabbruchkosten

SteuerrechtRdW 2005/503RdW 2005, 450 Heft 7 v. 15.7.2005

Wird ein Miethaus abgerissen, um ein neues Miethaus zu errichten, führt dies zu Werbungskosten.

Ein Mitte des 17. Jahrhunderts erbautes vermietetes Gebäude wurde im Jahr 1995 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das alte Gebäude war zuletzt wegen Baufälligkeit weder technisch noch wirtschaftlich weiter nutzbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!