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VwGH 17. 6. 2003, 2003/05/0009 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/1252ZfV 2004, 637 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 134 Abs 3 Wr BauO (Baubewilligungsverfahren, Parteistellung der Nachbarn; Berührung in taxativ aufgezählten Rechten und wenn sie spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen erhoben; Parteistellung nur soweit Einwendungen erhoben, ausschließlich Berufung auf andere Rechte in einer Berufung nicht möglich, eine solche Berufung ist unzulässig)

VwGH 17.06.2003, 2003/05/0009

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