§ 23 Abs 5 lit b Stmk ROG (Allgemeines Wohngebiet, vornehmlich für Wohnbauten; Geruchs- und Lärmimmissionen von Garagenzufahrt; Einwände gegen die Ermittlung des Summenmaßes, Vorlage eines Privatgutachtens, keine ergänzende Stellungnahme durch Sachverständigen)
VwGH 04.04.2003, 2001/06/0112