( VStG § 5, ASchG § 130 ) Dass ein Arbeitgeber den Arbeitern die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschrift „immer wieder eingeschärft“ und eine „Überwachung durch den Baggerführer“ stattgefunden habe, ist nicht geeignet, ein „effizientes Kontrollsystem“ zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beweisen. VwGH 96/02/0175 v. 04.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)