( AngG § 27 Z 1 ) Konzerninterne Kritik, in der ein Arbeitnehmer dem Vorstandsvorsitzenden eines anderen Konzernunternehmen s unter Umgehung des Geschäftsführers seiner Gesellschaft über gesellschaftsinterne Probleme und Strategien mit denen er nicht einverstanden ist, aufzuklären sucht, stellt keinen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 23 Cga 122/95v v. 17.06.1996, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 381/96z v. 14. 2. 1997.