§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG - Der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeuges (hier: Renault Espace) darf nicht deshalb versagt werden, weil dieses Fahrzeug nicht die in § 10 der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, BGBl 1996/273, festgelegten Anforderungen erfüllt, wenn nur die im Erlass des BMF 18.11.1987, 09 1202/4-IV/9/87, AÖF 1987/330, ARD 3939/11/87, angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. VwGH 25.02.2003, 99/14/0337. (Bescheid aufgehoben)