§ 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG - Das Risiko, das der Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall der Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trägt, ist der Gesellschaftersphäre zuzurechnen und stellt damit kein Unternehmerwagnis im Bereich der Geschäftsführungstätigkeit dar.
VwGH 31.03.2003, 2003/14/0023