( § 1437 ABGB ) Eine als Vorschuss gewidmete Zahlung des Arbeitgebers kann nicht gutgläubig verbraucht werden.
LG Innsbruck 21.12.1999, 44 Cga 136/99g
Hat ein Arbeitnehmer einen unvorhergesehenen höheren Lohn erhalten, als dies üblich war, und war dieser Betrag nicht auffallend hoch, kann der Arbeitgeber ihn nicht mehr zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer diesen Betrag im guten Glauben auf die Richtigkeit der Lohnverrechnung verbraucht hat.