( § 1154 ABGB ) Ein Vorschuss, der sich daraus ergibt, dass in einem laufenden Dienstverhältnis Entgeltansprüche zum Fälligkeitszeitpunkt akontiert, aber erst einen Monat später abgerechnet werden, ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses rückforderbar.
OLG Wien 25. 2. 2000, 10 Ra 306/99i