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Vorschreibung von Mindestkörperschaftsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4718/36/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(KStG § 24 Abs. 4) Die Vorschreibung einer Mindestkörperschaftsteuer ist auch dann gerechtfertigt, wenn kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde.

VwGH 95/13/0101, VwGH 95/13/0102 und VwGH 95/13/0103 v. 15.11.1995

Mit § 24 Abs. 4 KStG wurde eine von der Verwirklichung der Körperschaftsteuertatbestände unabhängige Verpflichtung normiert, eine wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 EStG 1988 zu behandelnde Mindeststeuer im festgelegten Ausmaß zu entrichten. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, denen die Auswirkung der Anrechnungsregelung der Norm mangels Entstehens einer tatsächlichen Körperschaftsteuerschuld im Veranlagungszeitraum oder in den folgenden sieben Veranlagungszeiträumen nicht zugute kommt, hat die Bestimmung des § 24 Abs. 4 KStG 1988 tatsächlich im Ergebnis einen Steuertatbestand sui generis geschaffen. Die systematische Anordnung eines in diesem Umfang geschaffenen Steuertatbestandes innerhalb einer Steuererhebungsvorschrift ist kein Umstand, der es erlauben würde, diese Norm entgegen der klaren Anordnung ihres Wortlautes dahin zu interpretieren, daß die Entrichtung der vorgeschriebenen Mindeststeuer die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens voraussetzen würde.

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