Aufhebung des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer mit 31. 7. 2008
Nachdem der VfGH am 7. 3. 2007 die Bewertung inländischer Liegenschaften und den Grundtatbestand des Erwerbs von Todes wegen als verfassungswidrig mit 31. 7. 2008 aufgehoben hat, wurde nun auch die Schenkungssteuer gekippt. Am 22. 6. 2007 hat der VfGH erwartungsgemäß den Grundtatbestand der Schenkungssteuer mit 31. 7. 2008 aufgehoben. Für Steuerpflichtige, die vor dem 15. 6. 2007 Beschwerde beim VfGH erhoben haben, ist bereits die neue Rechtslage anzuwenden.