vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/3Zak 2022, 4 Heft 1 v. 21.1.2022

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2022 unverändert 8,58 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 7,38 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte