Die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden, den Arbeitnehmer treffenden, vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen sind durch diesen grundsätzlich einzuhalten.1 Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtungen, so stehen dem Arbeitgeber je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Warn- und Sanktionsmechanismen zur Verfügung. Diese können von einer schlichten Verwarnung bis zur Kündigung oder Entlassung reichen. Existiert darüber hinaus in einem Betrieb eine betriebliche Disziplinarordnung, können über die schlichte Verwarnung hinaus weitergehende Sanktionsmöglichkeiten in Form von Disziplinarmaßnahmen vorgesehen sein.