OLG Wien 20. 12. 2006, 8 Ra 143/06t
§ 105 ArbVG - Während des Ablaufes einer Kündigung sieht das Betriebsverfassungsrecht zwei Verständigungspflichten des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat vor:
Zunächst hat der Betriebsinhaber den BR von der beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers zu verständigen. Der BR kann innerhalb von 5 Arbeitstagen zur mitgeteilten Kündigungsabsicht Stellung nehmen und der Betriebsinhaber hat auf Verlangen des BR mit diesem innerhalb der Stellungnahmefrist über die Kündigung zu beraten. Eine vor Ablauf dieser Frist ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam, es sei denn, der BR hat eine Stellungnahme bereits abgegeben (§ 105 Abs 1 und Abs 2 ArbVG).