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Verständigung des Betriebsrates vor Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 118 Heft 4 v. 1.4.1991

ArbVG § 105 Abs 1

Die Erklärung des Betriebsinhabers, er werde dem zu kündigenden Arbeitnehmer vorher noch eine einvernehmliche Auflösung vorschlagen, nimmt dieser nicht den Charakter einer gehörigen Verständigung iSd § 105 Abs 1 ArbVG, wenn damit eine aktuelle und ernst gemeinte Kündigungsabsicht zum Ausdruck gebracht wird.

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