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Versicherungsschutz für Pflegekinder

SozialversicherungARD 4765/35/96 Heft 4765 v. 6.8.1996

BMAS 21.891/78-1/96 v. 22.07.1996

Ein Grundprinzip der gesetzlichen Sozialversicherung besagt, daß in der Krankenversicherung nicht nur alle Versicherten für sich selbst, sondern auch für ihre im Inland lebenden und nicht pflichtversicherten Angehörigen anspruchsberechtigt sind (sogenannte beitragsfreie "Mitversicherung" dieser Angehörigen).

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