BMAS 21.891/78-1/96 v. 22.07.1996
Ein Grundprinzip der gesetzlichen Sozialversicherung besagt, daß in der Krankenversicherung nicht nur alle Versicherten für sich selbst, sondern auch für ihre im Inland lebenden und nicht pflichtversicherten Angehörigen anspruchsberechtigt sind (sogenannte beitragsfreie "Mitversicherung" dieser Angehörigen).