VwGH 20. 12. 2006, 2005/08/0042
§ 49 Abs 2 AlVG - Das Vorbringen eines Arbeitslosen, er habe einen anderen Termin „im Kopf gehabt“, kann nicht als triftiger Entschuldigungsgrund iSd § 49 Abs 2 AlVG für das unentschuldigte Fernbleiben an einem vom AMS festgelegten Kontrolltermin gewertet werden. (Beschwerde abgewiesen)