Der EuGH hat im vergangenen November klargestellt, dass Entscheidungen der Europäischen Kommission über die Annahme von „Verpflichtungszusagen“ die nationalen Gerichte nicht binden. Die Entscheidung ist zwar im Grund richtig, es sind meines Erachtens aber einige wesentliche Einschränkungen notwendig. So müssen jedenfalls die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten gebunden sein, auch wenn die Entscheidung – allerdings nur nebenbei – das Gegenteil zu behaupten scheint.