BMF Lohnsteuerprotokoll 1996
Ein angestellter Versicherungsvertreter ist im Außendienst tätig und verzeichnet im Fahrtenbuch u.a. folgende Reisebewegungen:
Er ist elfeinhalb Stunden im Nahebereich (innerhalb von 25 km) seines Mittelpunkts der Tätigkeit beruflich tätig und verläßt diesen eine halbe Stunde (Entfernung 30 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit).