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Verletzung bei Pfuscharbeiten

SozialversicherungARD 4937/11/98 Heft 4937 v. 3.6.1998

( ASVG § 213a, ASGG § 46 ) Eine Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften liegt vor, wenn ein Arbeitsgerüst durch einen Schweißer ohne entsprechende Qualifikation im Pfusch hergestellt worden ist; dies bedeutet aber nicht zwingend eine für die Integritätsabgeltung notwendige grobe Fahrlässigkeit des Dienstgebers.

OGH 10 Ob S 104/98m v. 14.04.1998

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