( ASVG § 213a, ASGG § 46 ) Eine Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften liegt vor, wenn ein Arbeitsgerüst durch einen Schweißer ohne entsprechende Qualifikation im Pfusch hergestellt worden ist; dies bedeutet aber nicht zwingend eine für die Integritätsabgeltung notwendige grobe Fahrlässigkeit des Dienstgebers.
OGH 10 Ob S 104/98m v. 14.04.1998