(§ 1 Abs 1 lit a, § 22 Abs 1 AlVG) Die fehlende Ausnahme von Pensionsbeziehern von der Arbeitslosenversicherungspflicht ist aufgrund des gesetzlichen Ausschlusses arbeitslosenversicherter Pensionsbezieher von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit unsachlich.
VfGH 19.06.2001, G 115/00 u.a.