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Verfall von Überstunden

ArbeitsrechtARD 4986/8/98 Heft 4986 v. 1.12.1998

( KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d ) Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäß Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten Österreich erst nach Ablauf von 2 Jahren.

OLG Wien 10 Ra 40/98w v. 30.03.1998

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