1. Ziel und Aufgaben des Vereins Frauen-Rechtsschutz
Der Verein Frauen-Rechtsschutz wurde im Jahr 1998 von Mitarbeiterinnen des Vereins Wiener Frauenhäuser und von Juristinnen um den Verein Österreichischer Juristinnen gegründet.1 Ziel war und ist es, einerseits Defizite für Frauen und Kinder2 beim Zugang zur Rechtsdurchsetzung abzubauen, andererseits frauenbenachteiligende Strukturen in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Entscheidungen zu erkennen und zu sammeln, im Rechtsmittelweg zu beseitigen und dadurch Recht(sprechung)sentwicklungen mit dem Ziel einer de facto Gleichstellung zu forcieren. Der Verein unterstützt zu diesem Zweck seit nunmehr fast 20 Jahren österreichweit frauenspezifische Verfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden durch Übernahme der anwaltlichen Vertretungs- und etwaiger Verfahrenskosten bzw durch einen Kostenbeitrag, sofern die betroffenen Frauen keinen ausreichenden Rechtsschutz durch andere Institutionen oder Personen erhalten. Sämtliche vom Verein unterstützte Rechtsangelegenheiten werden in einem jährlichen Tätigkeitsbericht dokumentiert und Recht(sprechung)sentwicklungen in Evaluationsstudien (derzeit bis 2013)3 analysiert. Die entscheidungbefugten Gremien des Vereins, die geeignete Fälle auswählen, sind mit Sozialabeiterinnen und Juristinnen paritätisch besetzt. Diese fachübergreifende ehrenamtliche Zusammenarbeit erweitert den Blickwickel über den Normen- bzw Verfahrenszusammenhang hinaus auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse der betroffenen Frauen. Dadurch kann die juristische Erfassung dieser Querschnittsmaterie, deren Berücksichtigung in den Verfahren, sowie die sachgerechte Bewertung der mit den gerichtlichen bzw verwaltungsbehördlichen Entscheidungen verbundenen Konsequenzen, gewährleistet werden.