Abstract: Die Analyse der jüngsten Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht führt zur These, dass das Strafrecht, dessen regulative Kraft auch der Rechtskontinuität zugeschrieben wird, mehr und mehr zu einem bloßen staatlichen Herrschaftsinstrument umfunktioniert wird. Die Aufarbeitung der Argumente für den in jüngster Zeit wieder lauter gewordenen Ruf nach Abschaffung der Geschworenengerichtsbarkeit bestätigt diese Annahme. Sie brächte nicht wie behauptet eine rechtsstaatliche Aufwertung der Gerichtsbarkeit, sondern in erster Linie eine Machtverschiebung zugunsten des Staates.